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Krankenkasse - Reserven

Bei Antragen für zusätzliche Versicherungen, können die Krankenkassen Reserven ausstellen, in der Zeit begrenzt oder nicht, wenn sie urteilen dass der Antragsteller ein ungünstiges Risiko, unter einem medizinischen Gesichtspunkt, ist. Für den Versicherten bedeutet es, daß die Behandlungen der Krankheiten, die in der Reserve erwähnt wurden, nicht abgedeckt werden.

Ein Beispiel: Sie leiden unter Heuschnupfen. Sie unterschreiben eine Zusatzversicherung, die Leistungen für alternative Medizin umfaßt. Die Krankenkasse bringt eine Reserve dorthin, und folglich werden die Kosten, die aus der Behandlung von Heuschnupfen entstehen, und ihre Folgen von dieser Art von Versicherung nicht gedeckt. Wenn Sie wünschen, Ihr Heuschnupfen von einem Arzten pflegen zu lassen, der die sanfte Medizin praktiziert, müssen Sie dann selbst alle, von dieser Behandlung entstehenden, Kosten zahlen. Für diese Pflege wird keine Leistung von dieser Zusatzversicherung gedeckt.

Dagegen können Sie sich von einem anerkannten Arzt, der die offizielle Medizin praktiziert (LAMal) anerkannt. Diese wird spezifisch anererkannt und ist durch die Basisversicherung gedeckt.

Die Krankenkassen haben das Recht Reserven später anzumelden, wenn es erscheint, daß der Versicherte falsche oder unvollständige Auskünfte im Fragebogen über seine Gesundheit, für den Versicherungsvertrag, gegeben hat.
 

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