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Basisversicherung (LAMal)

Seit dem 1.1.1996 ist die Basisversicherung obligatorisch

Für die Basisversicherung umfaßt nur die Leistungen,
die im Wohnsitzkanton des Versicherten gebracht wurden, ausser die zwingenden medizinischen Gründen,
die nicht im Wohnsitzkanton gebracht werden können (komplexe Operationen wie Organtransplantationen usw..)
oder wenn der Versicherte notfalls Pflege außer seinem Wohnsitzkanton erhält.
Dies ist im Ausland während zeitweiliger Aufenthalte ebenfalls gültig.
Die Prämien für die Basisversicherung ändern sich nach dem Wohnsitz und das Alter des Versicherten. Es gibt 3 Prämienkategorien:

  Erwachsene.
  Junge Erwachsene in Ausbildung (bis 25 Jahren inbegriffen).
  Kinder (bis zu 18 Jahren inbegriffen).

Die Versicherten müssen an den Kosten der Leistungen teilnehmen, die durch die Basisversicherung zurückgezahlt wurden, außer allen Leistungen, die bei einer Schwangerschaft gebracht wurden. Diese Teilnahme nennt sich Franchise.

 

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