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Die Möglichkeit zu kündigen besteht, wenn die Prämien, die Leistungen, das System der Grade der Prämien oder die Franchisenregelung wechseln. Das bedeutet, daß es nicht zwingend ist, daß die Prämie steigt! Ihre derzeitige Versicherung kündigt Ihnen die neuen Prämien im allgemeinen vor dem Ende eines Jahres durch eine Erhöhungsansicht und/oder durch eine neue Versicherungspolice (Nachtrag) an. Die Versicherungsgesellschaften müssen Ihnen eine Erhöhung spätestens 25 Tage vor dem Fälligkeitsdatum des Vertrags ankündigen. Begreifen Sie, daß, wenn dies Ihr Verlangen ist, Sie Ihren Vertrag per empfohlene Post, die Ihre derzeitige Versicherung spätestens am letzten Tag vor Fälligkeitsdatum des Vertrags empfangen muß, auflösen können (das heißt im allgemeinen am 31. Dezember).
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